Zulassungsvoraussetzungen

  • Zulassung einmal jährlich zum Wintersemester
  • Bewerbung bis 15. Juli eines jeden Jahres möglich
  • Studienberechtigung: Abschluss eines mindestens 6-semestrigen bzw. 180 ECTS-Punkte umfassenden, fachlich einschlägigen Hochschulstudiums mit gutem Erfolg (Abschlussnote 2,5)
    • fachlich einschlägig: gesundheitswissenschaftliche Studiengänge wie Gesundheitsförderung, Gesundheitspädagogik oder Public Health
  • andere gesundheitsaffine Studiengänge: Ernährungswissenschaft, Sportwissenschaft, Psychologie oder Medizin u.ä. werden als einschlägig bewertet, wenn gesundheitswissenschaftliche Studieninhalte bzw. Kompetenzen bezogen auf die fünf Bereiche Ernährung, Bewegung, Psychologie, Soziologie sowie für die Gesundheitsförderung relevante Methoden im Umfang von insgesamt mindestens 60 ECTS-Punkten vorliegen

Zulassungsverfahren

Bewertung und Reihung der Bewerbungen nach folgenden Kriterien:

  • Gesamtnote des ersten fachbezogenen Studienabschlusses
  • gesundheitswissenschaftliche Studieninhalte/Kompetenzen von je mind. 15 ECTS-Punkten pro o.g. Bereich
  • studiengangsbezogene Tätigkeiten/Praktika nach Studienabschluss in Handlungsfeldern der Gesundheitsförderung (mind. 6 Monate)

Bewerbung

Sie möchten sich bewerben oder haben Fragen zur Zulassung und Immatrikulation, dann wenden Sie sich an das Studierendensekretariat.